Ausscheiden und Nachrücken eines Stadtvertreters gem. § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz MV
Durch Erklärung gegenüber der Stadtpräsidentin Frau Schulz vom 05.08.2021 hat der langjährige Stadtvertreter Peter Warnecke (Die LINKE) erklärt, das Amt als Stadtvertreter der Stadt Neustadt-Glewe zum 31.08.2021 abzugeben. Die Stadtpräsidentin Silke Schulz und die Bürgermeisterin Doreen Radelow bedanken sich bei Peter Warnecke für die gute Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Durch den Rücktritt geht nun das Stadtvertretermandat gemäß § 46 Landeskommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags von der Liste Die LINKE über. Die Ersatzpersonen wurden durch den Wahlausschuss im Rahmen der Feststellung des Ergebnisses der Stadtvertreterwahl vom 26.05.2019 ermittelt. Somit geht das Stadtvertretermandat von der Liste Die LINKE nun auf Herrn Martin Stahl über. Herr Stahl hat die Übernahme des Mandates gegenüber der Stadtpräsidentin schriftlich bestätigt. Damit begrüßen wir nun Martin Stahl als neuen Stadtvertreter der Stadt Neustadt-Glewe.
Petra Helmcke
stellvertretende Gemeindewahlleiterin