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Friedhof in Neustadt-Glewe

Der Friedhof an der Schweriner Straße in Neustadt-Glewe wurde im Jahr 1795 angelegt. Seine Fläche beträgt ca. 4 ha. Auf dem kommunalen Friedhof befinden sich auch folgende Kriegsgräberstätten:

  1. Soldatenfriedhof
    Auf diesem Ehrenfriedhof sind Soldaten aus dem II. Weltkrieg bestattet worden, die in Neustadt-Glewe und Umgebung gefallen oder im Lazarett am See ihren Verletzungen erlegen sind.

  2. Gedenkstätte OdF – Opfer des Faschismus
    Auf diesem Grabfeld sind ehemalige Häftlinge aus dem Außenlager des KZ Ravensbrück bestattet worden.

  3. Gedenkstätte VVN – Verfolgte vom Naziregime
    Auf diesem Grabfeld sind Verfolgte vom Nationalsozialismus bestattet worden.

Anschrift Friedhofsverwaltung

19306 Neustadt-Glewe, Markt 1 (Rathaus)

Sachbearbeiterin: Frau Schauer, Tel. 038757 500-52

Mail: r.schauer@neustadt-glewe.de

Anschrift Friedhof

19306 Neustadt-Glewe, Schweriner Straße 12 a

Friedhofsgärtnerin: Frau Bernhardt, Tel. 0176 30100689


Erdreihengrab für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (einstellig)

Ruhezeit
20 Jahre
Grabmal
stehend oder liegend
Grabmaße
1,50 m x 3,00 m
Grabpflege
Friedhofsverwaltung
Beräumung
Nutzungsberechtigte
Grabverlängerung
nicht möglich
Gebühr für Grabnutzung
1.348,70 € inkl. Hügelberäumung und Rasenpflege (zzgl. Friedhofsleistungen wie Benutzung Trauerhalle)
Besonderheiten
  • eine Sargbestattung je Grabstelle
  • Bestattung erfolgt der Reihe nach
  • Pflege des Rasens erfolgt durch Friedhof
  • Ablage von Blumen, Kerzen u. ä. auf der Rasenfläche untersagt,
    bitte Fläche seitlich des Grabsteins nutzen

Erdreihengrab ab vollendetem 6. Lebensjahr (einstellig)

Ruhezeit
25 Jahre
Grabmal
stehend oder liegend
Grabmaße
1,50 m x 3,00 m
Grabpflege
Friedhofsverwaltung
Beräumung
Nutzungsberechtigte
Grabverlängerung
nicht möglich
Gebühr für Grabnutzung
1.685,87 € inkl. Hügelberäumung und Rasenpflege (zzgl. Friedhofsleistungen wie
Benutzung Trauerhalle)
Besonderheiten
  • eine Sargbestattung je Grabstelle
  • Bestattung erfolgt der Reihe nach
  • Pflege des Rasens erfolgt durch Friedhof
  • Ablage von Blumen, Kerzen u. ä. auf der Rasenfläche untersagt,
    bitte Fläche seitlich des Grabsteins nutzen

Anonymes Urnenfeld (Urnengemeinschaftsanlage ohne namentliche Kennzeichnung) einstellig

Ruhezeit
20 Jahre
Grabmal
ohne
Grabmaße
-
Grabpflege
Friedhofsverwaltung
Beräumung
Friedhofsverwaltung
Grabverlängerung
nicht möglich
Gebühr für Grabnutzung
663,03 € inkl. MWSt und Rasenpflege (zzgl. Friedhofsleistungen wie Benutzung Trauerhalle)
Besonderheiten
  • Beisetzung erfolgt der Reihe nach
  • Pflege des Rasens erfolgt durch Friedhof
  • Keine Nennung von Name und Lebensdaten
  • Ablage von Blumen, Kerzen u. ä. auf der Rasenfläche untersagt, bitte Blumentreppen am Andachtsplatz nutzen

Urnenrasengrab ein- oder zweistellig

Ruhezeit
20 Jahre
Grabmal
stehend oder liegend
Grabmaße
0,60 m x 0,80 m
Grabpflege
Nutzungsberechtigte
Beräumung
Nutzungsberechtigte
Grabverlängerung
möglich
Gebühr für Grabnutzung

einstellig:         704,81 €
zweistellig:    1.146,53 €

inkl. Rasenpflege zw. Grabstätten (zzgl. Friedhofsleistungen wie Benutzung Trauerhalle)

Besonderheiten
  • Beisetzung erfolgt der Reihe nach
  • Pflege des Rasens zwischen den Grabstätten erfolgt durch Friedhof
  • Verpflichtung zur Grabeinfassung aus Naturstein

Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung (einstellig)

Ruhezeit
20 Jahre
Grabmal
Stele/n
Grabmaße
-
Grabpflege
Friedhofsverwaltung
Beräumung
Friedhofsverwaltung
Grabverlängerung
nicht möglich
Gebühr für Grabnutzung
1.510,40 € inkl. MWSt und Pflege (zzgl. Friedhofsleistungen wie Benutzung Trauerhalle)
Besonderheiten
  • Beisetzung erfolgt der Reihe nach
  • Grabanlage, -bepflanzung und Pflege erfolgt durch Friedhof
  • Gestaltung und Beschriftung der Stele erfolgt durch Friedhof
  • Ablage von Blumen, Kerzen u. ä. nur auf der dafür vorgesehenen Fläche möglich, nicht auf der bepflanzten Fläche/Rasen
  • Aufbewahrung von leeren Blumenschalen, -vasen und -töpfen auf der Grabanlage untersagt

Erdwahlgrab ein- zwei- oder mehrstellig

Ruhezeit
25 Jahre
Grabmal
stehend oder liegend
Grabmaße
1,50 m x 3,00 m (Einzelgrab)
Grabpflege
Nutzungsberechtigte
Beräumung
Nutzungsberechtigte
Grabverlängerung
möglich
Gebühr für Grabnutzung

einstellig:       914,37 €
zweistellig:  1.828,75 €

(zzgl. Friedhofsleistungen wie Benutzung Trauerhalle)

Besonderheiten
  • für Sargbestattungen und für je zwei Urnen
  • individuelle Bepflanzung und Gestaltung der Grabmale gem. Satzung durch Nutzungsberechtigte
  • Gestaltung und Beschriftung der Stele erfolgt durch Friedhof
  • freie Platzwahl im vorgegebenen Bereich
  • Verpflichtung zur Grabeinfassung aus Naturstein oder Hecke

Erdwahlrasengrab ein- oder zweistellig

Ruhezeit
25 Jahre
Grabmal
stehen oder liegend
Grabmaße
1,50 m x 3,00 m (Einzelgrab)
Grabpflege
Friedhofsverwaltung
Beräumung
Nutzungsberechtigte
Grabverlängerung
möglich
Gebühr für Grabnutzung

einstellig:     1.685,87 €
zweistellig:   3.371,74 €

inkl. Hügelberäumung und Rasenpflege (zzgl. Friedhofsleistungen wie Benutzung Trauerhalle)

Besonderheiten
  • für Sargbestattungen und für je zwei Urnen
  • freie Platzwahl im vorgegebenen Bereich
  • Pflege des Rasens erfolgt durch Friedhof
  • Ablage von Blumen, Kerzen u. ä. auf Rasenfläche untersagt, bitte Fläche seitlich des Grabsteins nutzen

Urnenwahlgrab ein-, zwei- oder mehrstellig

Ruhezeit
20 Jahre
Grabmal
stehend oder liegend
Grabmaße
0,60 m x 0,80 m
Grabpflege
Nutzungsberechtigte
Beräumung
Nutzungsberechtigte
Grabverlängerung
möglich
Gebühr für Grabnutzung

einstellig:   510,41 €
zweistellig: 952,13 €

(zzgl. Friedhofsleistungen wie Benutzung Trauerhalle)

Besonderheiten
  • individuelle Bepflanzung und Gestaltung der Grabmale gem. Satzung durch Nutzungsberechtigte
  • freie Platzwahl im vorgegebenen Bereich
  • Verpflichtung zur Grabeinfassung aus Naturstein