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Allgemeinverfügung regelt Wahlwerbung

Die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die zu den verbundenen Europa- und Kommunalwahlen 2024 zugelassen sind, werden gebeten, die gesetzlichen Vorgaben der Allgemeinverfügung zu beachten. Fragen zum Thema Wahlwerbung richten Sie bitte an die zuständige Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Frau Janette Brandes, Telefon: 038757/500-47,  Email: j.brandes@neustadt-glewe.de.

Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie hier.


Formulare

Alle amtlichen Formblätter zur Einreichung der Wahlvorschläge finden Sie unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/#KW



Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2024 finden Sie hier: Wahlen der Kreistage der Landkreise und der Gemeinde­vertretungen der kreisfreien Städte am 9. Juni 2024 in Mecklenburg-Vorpommern (laiv-mv.de)