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Bioabfälle


Neues Konzept zur Entsorgung von Bioabfällen wird umgesetzt

Bioabfälle bitte extra sammeln!

Denn hierzu sind wir alle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet. Um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, wurde nach langer und intensiver Diskussion ein Konzept zur Entsorgung von Bioabfällen für unseren Landkreis beschlossen. Die wichtigsten Ziele des Konzeptes sind, ein flächendeckendes, gesetzeskonformes und dienstleistungsorientiertes Sammelsystem zu etablieren, dass insbesondere auch dazu führen soll, eine höhere Gebührengerechtigkeit und vor allem auch eine Gebührenstabilität für die Entsorgung der anfallenden Bioabfälle in den nächsten Jahren zu gewährleisten.

Das beschlossene Bioabfallkonzept sieht mehrere Möglichkeiten der Bioabfallentsorgung vor. Natürlich soll in unserem strukturell, ländlich geprägten Landkreis die Eigenkompostierung auch weiterhin einen hohen Stellenwert behalten.

Sofern die Bürgerinnen und Bürger Ihre Bioabfälle nicht auf ihren Privatgrundstücken durch Eigenkompostierung  selbst verwerten können, sind Bioabfälle aus privaten Haushalten den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, wird die Biotonne für die Haushalte, die ihre Bioabfälle nicht auf dem eigenen Grundstück kompostieren und verwerten können oder wollen, verpflichtend eingeführt.

Darüber hinaus werden im Landkreis ab 2022 zusätzlich zu bestehenden Annahmestellen flächendeckend Wertstoffhöfe errichtet, an denen unter anderem Garten- und Grünabfälle kostenpflichtig abgegeben werden können.

Die Biotonne kommt – 19.000 Biotonnen werden bis zum Jahresende aufgestellt

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Konzeptes zur Entsorgung von Bioabfällen ist die Einführung der Biotonne in unserem Landkreis.

Im Frühjahr dieses Jahres hat der Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim alle Grundstückseigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen angeschrieben, um den Bedarf an Biotonnen zu ermitteln bzw. sich die Eigenkompostierung anzeigen zu lassen. 

Im Ergebnis der Bedarfsabfrage werden nun bis zum Jahresende über 19.000 Biotonnen im Kreisgebiet aufgestellt.

Die Biotonnen erhalten diejenigen, die sich auf die Abfrage mit Ihrer Wunschtonne gemeldet haben. Keine Biotonne erhält, wer sich von der Nutzung auf Antrag hat befreien lassen, weil alle Bioabfälle auf dem Grundstück ordnungsgemäß eigenkompostiert werden.

Wer bisher noch keine Biotonne bestellt hat, kann das auch jetzt noch nachholen.

Biotonnen werden ab November aufgestellt

Ziel ist es, alle bisher angemeldeten Biotonnen bis Ende Dezember aufzustellen. Die Tonnen werden ab November von der Firma REMONDIS Mecklenburg GmbH ausgeliefert und in der Regel an der Grundstücksgrenze abgestellt. Die Biotonnen in den Größen 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter haben einen grau-schwarzen Korpus und einen braunen Deckel und sind mit einem Behälteretikett versehen, das die Behälternummer, Behältergröße und den Standort ausweist. Wer eine Biotonne bestellt hat, erhält vom Abfallwirtschaftsbetrieb vor der Aufstellung ein entsprechendes Informationsschreiben, welches ebenfalls die Kenndaten: Behälternummer, Behältergröße und Standort enthält. Bitte gleichen Sie nach Erhalt der Behälter diese Daten ab und informieren Sie uns bei auftretenden Unstimmigkeiten.

Die erste Entleerung erfolgt im neuen Jahr

Die Biotonne wird ab Januar 2022 das ganze Jahr über im 14-täglichen Rhythmus geleert. Ihre persönlichen Leerungstermine entnehmen Sie bitte wie gewohnt dem Abfallkalender 2022 oder der Abfall–App. Da die Leerung erst im Januar beginnt, sollte die Biotonne nicht vor Weihnachten in Benutzung genommen werden.

Was wird die Biotonne kosten?

Diese Frage wurde natürlich sehr oft an uns herangetragen und in unserer im Frühjahr versendeten Bedarfsabfrage haben wir hierzu die voraussichtlichen Gebühren veröffentlicht. Eine abschließende Kalkulation der neuen Jahresgebühr für die Biotonne in Abhängigkeit der Behältergröße, konnte jedoch erst auf der Grundlage der angemeldeten Behälter und weiterer Parameter, wie zum Beispiel Transport- und Verwertungskosten, erstellt werden.

Die neue Jahresgebühr für die Biotonne wird im Rahmen der bisher veröffentlichten voraussichtlichen Gebühren liegen. Die endgültigen Abfallgebühren werden mit der neuen Abfallgebührensatzung den Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung auf dem am 28.10.2021 stattfindenden Kreistag vorgelegt. Mit Beschlussfassung der neuen Satzung können dann auch die neuen Gebühren veröffentlicht werden.

Ansprechpartner zur Biotonne

Die Auslieferung der Biotonnen in knapp zwei Monaten im gesamten Kreisgebiet ist eine logistische Herausforderung und wird sicher nicht immer reibungslos ablaufen. Zur Klärung von Fragen und Unstimmigkeiten oder auch bei allgemeinen Fragen zur Biotonne stehen Ihnen die Mitarbeiter des ALP unter der 03871 722 7030 oder E-Mail: biotonne@kreis-lup.de gern zur Verfügung.

Was alles in die Biotonne gehört und was nicht, haben wir für Sie in unserem Sortierhinweis zusammengestellt.


Wissenswertes zur Biotonne

  • Über die Biotonne sind alle organischen Küchen-, Garten- sowie Grünabfälle separat vom Hausmüll zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.
  • Die Biotonne wird in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter angeboten.
  • Die Entleerung erfolgt ganzjährig in einem 14-täglichen Abfuhrrhythmus (26 Entleerungen pro Jahr).
  • Bei der Wahl der Behältergröße sollte beachtet werden, dass neben Küchenabfällen auch organische Garten- und Grünabfälle über die Biotonne entsorgt werden können.

Was gehört in die Biotonne?

Aus der Küche: Obst- und Gemüsereste, Schalen von Südfrüchten, Eier- und Nussschalen, Kaffeesatz und Filtertüten, Teebeutel, Brot- und Backwarenreste, Wurst- und Käsereste, Speisereste, verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)

Aus dem Garten: Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Rasenschnitt, Blumenabfälle

und Unkraut, Fallobst, Laub

Sonstiges: Topfpflanzen und Schnittblumen, Blumenerde, Federn und Haare, pflanzliches Einstreu aus Kleintierhaltungen, Sägespäne (unbehandelt), Küchenkrepp zur Feuchtigkeitsaufnahme, Zeitungspapier und Papiertüten zum Einwickeln

Was darf nicht in die Biotonne?

Asche, Zigarettenkippen, Blumentöpfe, Draht, Verpackungen mit und ohne Inhalt

aus Kunststoff, Glas und Metall, Folien, Plastiktüten, Bio-Kunststofftüten, Staubsaugerbeutel,

Straßenkehricht, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu, Medikamente, Hygieneartikel und Windeln, Papiertaschentücher, sonstige Abfälle