Information zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages
Werte Bürgerinnen und Bürger des Amtes Neustadt-Glewe,
hiermit möchten wir Sie über wichtige Punkte zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages informieren.
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen am 23.02.2025 müssen die Vorbereitungen zur Durchführung nun in kürzester Zeit absolviert werden. Hierzu wurden bereits durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ausschlaggebende Fristen gemäß Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung verkürzt bzw. angepasst.
Die verkürzten/angepassten Fristen haben unter anderem zur Folge, dass die Stimmzettel und weiteren Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar den Gemeindewahlbehörden zur Verfügung gestellt werden können. Sollten Sie somit Briefwahl beantragen wollen, möchten wir Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass es aus den v. g. Gründen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird.
Wichtiger Hinweis: Der rechtzeitige Rücklauf der Briefwahlunterlagen liegt in der Verantwortung der Wahlberechtigten. Die Deutsche Post empfiehlt die Briefwahlunterlagen spätestens 3 Werktage vor der Wahl an die Post zu übergeben.
Um verspätete Rücklaufzeiten der Briewahlunterlagen zu vermeiden, wäre eine weitere Möglichkeit, die Wahlscheinbeantragung mit direkter Stimmabgabe (bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr) im Rathaus, Markt 1 in 19306 Neustadt-Glewe während der allgemeinen Öffnungszeiten. Hierzu ist es aber ebenfalls notwendig, dass uns sämtliche Briefwahlunterlagen durch die Kreiswahlleitung bereits übersandt wurden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Wahlleitungen Frau Helmcke (038757/500-20) und Frau Knaack (038757/500-24) gerne zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis.
gez. Gemeindewahlbehörde
Der Amtsvorsteher
Briefwahlunterlagen
Ihren Wahlschein inkl. Briefwahlunterlagen können Sie hier beantragen.
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23.02.2025 im Amt Neustadt-Glewe