Inhalt

Neustadt-Glewe


Satzungen

Richtlinien

Baurecht

B-Plan Nr. 2 "Kuhdrift"

Aufstellung
30.05.1991
Satzung
27.08.1992
Genehmigung
18.02.1993
Rechtskraft
02.01.1994

Beschreibung:

Der B-Plan wird aufgestellt, um den dringenden Bedarf an Wohnbauflächen für die Errichtung von Wohnungen in der Stadt Neustadt-Glewe zu decken. Dabei ist sowohl sozialer Wohnungsbau als auch der Bau von Eigentumswohnungen vorgesehen.

Satzung B-Plan Nr. 2

Begründung B-Plan Nr. 2

B-Plan Nr. 3 "Kuhdrift"

Satzung 30.05.1991
Aufstellung 12.12.1995
Genehmigung 21.03.1996
Rechtskraft 09.06.1996

Beschreibung:

In der Stadt Neustadt-Glewe besteh ein dringender Bedarf an Wohnbauflächen für den Eigenheimbau. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 soll diesem Bedarf entsprochen werden.

Satzung B-Plan Nr. 3

Begründung B-Plan Nr. 3

B-Plan Nr. 3 (1. Änderung)

Aufstellung 22.08.1996
Satzung 02.09.1996
Rechtskraft 05.08.1999

Beschreibung:

Aufgrund von Bauanträgen ergibt sich aus Sicht der Stadt das Erfordernis, den Bebauungsplan zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich auf baurechtliche und gestalterische Festsetzungen.

Satzung B-Plan Nr. 3 (1. Änderung)

Begründung B-Plan Nr. 3 (1. Änderung)

B-Plan Nr. 3 (3. Änderung)

Aufstellung 20.09.2001
Satzung 12.12.2002
Rechtskraft 18.12.2002

Beschreibung:

Die Änderungen der Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 3 beziehen sich auf Festsetzungsinhalte auf der Planzeichnung. Der Standort des Spielplatzes wird verlagert. Es ändern sich die Ausnutzungsmöglichkeiten der Flächenanteile im Baufeld 10 und 11. Die Grundzüge der Planung werden nicht durch diese Änderung berührt. 

Satzung B-Plan Nr. 3 (3. Änderung)

Begründung B-Plan Nr. 3 (3. Änderung)

B-Plan Nr. 3 (4. Änderung)

Aufstellung 25.05.2005
Satzung 06.04.2006
Rechtskraft 24.12.2008

Beschreibung:

Im Zuge der baulichen Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 3 sind vielfältige Weiterentwicklungen innerhalb des Plangebietes eingetreten. Der Geltungsbereich bleibt erhalten. Im Planverfahren sollen Verkehrsflächen geändert, private Grünflächen erweitert werden.  

Satzung B-Plan Nr. 3 (4. Änderung)

Begründung B-Plan Nr. 3 (4. Änderung)

B-Plan Nr. 3 (5. Änderung)

Aufstellung
11.10.2007
Satzung
18.11.2014
Rechtskraft
03.12.2014

Beschreibung:

Der B-Plan wird aufgestellt, um den dringenden Bedarf an Wohnbauflächen für den Eigenheimbau bereitzustellen. Im Zuge der baulichen Entwicklung des B-Planes Nr. 3 sind vielfältige Weiterentwicklungen innerhalb des Plangebietes eingetreten. Die Planungsziele sollen präzisiert werden und den heutigen Erfordernissen angepasst werden.

Satzung B-Plan Nr. 3

Begründung B-Plan Nr. 3

B-Plan Nr. 6.3 "An der Bundesautobahn" Verschmelzung der B-Pläne Nr. 6.1 und 6.2

Aufstellung
12.07.2001
Satzung
10.10.2002
Rechtskraft
27.09.2003

Beschreibung:

Aus dem B-Plan Nr. 6 wurden zwei Teilbebauungspläne als Satzung beschlossen, der B-Plan Nr. 6.1 für den nördlichen Teil und der B-Plan Nr. 6.2 für den südlichen Teil. In östlichen Teilbereichen haben sich die Planungsziele der Stadt geändert. Die Änderungen berühren sowohl den östlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 6.1 als auch des Bebauungsplanes Nr. 6.2. Hinsichtlich der Vereinfachung und Transparenz des Planverfahrens beschließt die Stadt Neustadt-Glewe eine Verschmelzung der B-Pläne Nr. 6.1 und Nr. 6.2 zum Bebauungsplan Nr. 6.3. Gleichzeitig erfolgt eine Änderung in östlichen Teilbereichen.

Satzung B-Plan Nr. 6.3

Begründung B-Plan Nr. 6.3

B-Plan Nr. 7 "Eigenheimbau Fischerstieg" (4. Änderung)

Aufstellung
11.10.2007
Satzung
19.03.2009
Rechtskraft
21.04.2009

Beschreibung:

Ziel der Planung ist die Ausweisung der Trasse des vorhandenen und geplanten Radweges nördlich der Schweriner Straße in der Planzeichnung Teil A. Es erfolgen Änderungen der Festsetzungen zur Einordnung von Garagen und Nebenanlagen, um die Einordnung dieser zu erweitern. Die Einschränkungen bzgl. der Haltung von Tieren soll entfallen. Es sollen Änderungen erfolgen hinsichtlich der Festsetzungen zu Trauf- und Firsthöhen, zu Grundstückseinfriedungen, zu Geh-, Fahr- und Leitungsrechten. Die Hinweise werden ergänzt bzgl. einer neuen Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebietes.

Satzung B-Plan Nr. 7 (4. Änderung)

Begründung B-Plan Nr. 7

B-Plan Nr. 9 "Campingplatz am See"

Aufstellung
26.09.1996
Satzung
15.05.1997
Rechtskraft

Beschreibung:

Satzung B-Plan Nr. 9

B-Plan Nr. 10 "Kleinsiedlungsgebiet Liebssiedlung"

Aufstellung

19.08.1993

Satzung

09.03.1995

Genehmigung

04.10.1995

Rechtskraft

22.10.1995

Beschreibung:

Ziel und Zweck der Planung ist die Bereitstellung von Bauflächen für die im Zuge der Realisierung des Gewerbegebietes anzusiedelnden Arbeitskräfte. 

Satzung B-Plan Nr. 10

Begründung B-Plan Nr. 10

B-Plan Nr. 17 "Eingeschränktes Gewerbegebiet und Sondergebiet Pferdehaltung/Pferdepension am Kronskramper Weg"

Aufstellung
28.01.1999
Satzung
03.03.2004
Rechtskraft

Beschreibung:

Satzung B-Plan Nr. 17

B-Plan Nr. 17 (1. Änderung)

Aufstellung 18.12.2014
Satzung 20.08.2020
Rechtskraft 16.09.2020

Beschreibung:

Mit der Planung möchte die Stadt Neustadt-Glewe die vorhandenen Nutzungen städtebaulich ordnen und somit den Bestand der ansässigen Unternehmen sichern. Weiterhin soll den Erweiterungswünschen der Pferdepension Rechnung getragen werden, um das Unternehmen zukunfts- und wettbewerbsfähig aufstellen zu können.

Satzung B-Plan Nr. 17 1. Änderung

Begründung B-Plan Nr. 17 1. Änderung

B-Plan Nr. 25 "Bahnhofstraße"

Aufstellung 13.12.2007
Satzung 16.10.2010
Rechtskraft 25.08.2011

Beschreibung:

Die Stadt Neustadt-Glewe führt das Planverfahren durch, um eine Steuerung der Einzelhandelsansiedlung im Unterzentrum Neustadt-Glewe zur Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches und zur Sicherung einer wohnstandortnahen Grundversorgung zu gewährleisten.

Satzung B-Plan Nr. 25 

Begründung B-Plan Nr. 25

B-Plan Nr. 27 "Innenbereich Ludwigsluster Straße"

Aufstellung
28.10.2010/28.11.2011/06.12.2012
Satzung
08.08.2013
Rechtskraft
09.10.2013

Beschreibung:

Ziel und Zweck der Planung ist die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, dazu ist eine Schließung der Steuerungslücken im Bereich des Plangebietes erforderlich.

Satzung B-Plan Nr. 27

Begründung B-Plan Nr. 27

B-Plan Nr. 33 (1. Änderung)

Aufstellung 25.10.2018
Satzung 11.04.2019
Rechtskraft 15.05.2019

Beschreibung:

Planungsziel der Stadt Neustadt-Glewe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 sind das bauplanungsrechtliche Ermöglichen der Erweiterung der vorgegebenen Dachformen um die Dachform Pultdach sowie die Erweiterung der vorgegebenen Dachfarben um die Farbe anthrazit.  

Satzung B-Plan Nr. 33 (1. Änderung)

Begründung B-Plan Nr. 33 (1. Änderung)

B-Plan Nr. 34 "Algenerzeugung/ Gartenbaubetrieb und Photovoltaik“ an der Laascher Straße

Aufstellung
25.06.2018
Satzung
19.09.2019
Rechtskraft
08.04.2020

Beschreibung:

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der Flächen der ehemaligen Gärtnerei für den Betrieb einer Algenerzeugung und zusätzlich zur Energieerzeugung und parallel zur Algenerzeugung sollen Photovoltaikanlagen zugelassen werden.

Satzung B-Plan Nr. 34

Begründung B-Plan Nr. 34

VE-Plan Nr. 36 "Solarpark - Gemarkung Klein Laasch, An der Eisenbahn"

Aufstellung
30.08.2018
Satzung
11.03.2021
Rechtskraft
24.03.2021

Beschreibung:

Mit dem Vorhabenbezogenen VE-Plan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

Satzung VE-Plan Nr. 36

Begründung VE-Plan Nr. 36

Umweltbericht

artenschutzrechtliche Prüfung

Biotoptypenkartierung

Blendanalyse

VE-Plan 36 Zusammenfassende Erklärung

B-Plan Nr. 37 für den Ortsteil Hohewisch für das Gebiet »Nördlich Eichenweg - östlich Querweg«

Aufstellung
19.09.2019
Satzung
11.03.2021
Rechtskraft
24.03.2021

Beschreibung:

Das Planungsziel der Stadt Neustadt-Glewe für das genannte Areal ist die Entwicklung eines Wohngebietes, um der Baulandnachfrage zu entsprechen. Mit dem Bebauungsplan will die Stadt Neustadt-Glewe die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Satzung B-Plan Nr. 37

Begründung B-Plan Nr. 37

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Brutvogelerfassung

Lageplan Baumfällung

Antrag auf Befreiung

7. Änderung des Flächennutzungsplanes


Aufstellung
28.06.2018
Feststellungsbeschluss
11.04.2019
Genehmigung
12.02.2020
Rechtskraft
11.03.2020

Beschreibung:

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Nachnutzung der ehemals als Gärtnerei genehmigten Flächen. Es ist beabsichtigt, die Algenerzeugung als Hauptnutzung und zusätzlich zur Energieerzeugung und parallel zur Algenerzeugung Photovoltaikanlagen zuzulassen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung

8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellung
17.12.2015
Feststellungsbeschluss
19.09.2019
Genehmigung
14.11.2019
Rechtskraft
11.12.2019

Beschreibung:

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage und die Förderung der Nutzung regenerativer Energien.

8. Änderung Flächennutzungsplan

Begründung

Baugrundstücke in Neustadt-Glewe

Die Stadt Neustadt-Glewe verkauft folgende unbebaute Grundstücke zum Zwecke einer Wohnbebauung:
Gemarkung Neustadt-Glewe, Flur 24
1. Flurstück 378 - 870m²
2. Flurstück 380 - 847m²
3. Flurstück 381 - 827m²
4. Flurstück 358 - 1006 m²
5. Flurstück 383 - 738 m²

Baugrundstücke_Kuhdrift

Die Flurstücke befinden sich im B-Plan-Gebiet „Kuhdrift“ (B-Plan Nr. 3 und Änderungen) der Stadt Neustadt-Glewe und sind erschlossen (Trinkwasser/Abwasser, Erdwärme).
Der Grundstückspreis beläuft sich auf 100,00€/m². Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen, die innerhalb von fünf Jahren zu erfüllen ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
die Stadt Neustadt-Glewe
Bauamt – Abt. Liegenschaften – Frau D. Buck
Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe
Telefon: 038757 / 50040
E-Mail: d.buck@neustadt-glewe.de

B-Plan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz

Aufstellung 10.06.2021
Satzung
05.10.2023

Rechtskraft

05.06.2024

Beschreibung:

Zielsetzung ist es, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung dieser Fläche für eine Bioenergieanlage zu schaffen. Die Stadt Neustadt-Glewe trägt somit zur Erzeugung regenerativen Stroms und zur nachhaltigen Energieversorgung bei.

Satzung B-Plan Nr. 38