Elektronische Rechnungsstellung ab 1. April 2023
Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen / Leistungen für öffentliche Auftraggeber wie die Stadt Neustadt-Glewe oder die Gemeinden des Amtes, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Regelungen laut ERechVO M-V verpflichtend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.
Daher besteht seit dem 01.04.2023 die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, elektronisch empfangen und automatisiert weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich. Eine gescannte und per E-Mail versendete Rechnung ist daher keine E-Rechnung. Auch eine Rechnung im PDF-Format genügt den vom Gesetzgeber formulierten Ansprüchen an eine E-Rechnung nicht.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird, können Sie elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
Zunächst müssen Sie sich als Nutzer einmalig bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registrieren:
Diese Registrierung ist für Sie kostenlos.
Bei der Registrierung müssen Sie hinterlegen:
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- Vor- und Nachname
- Benutzername
- Kennwort
- E-Mail-Adresse
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Nachdem Sie sich als Nutzer bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registriert haben, können Sie Rechnungen im Standard XRechnung erstellen. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Nummer über welche E-Rechnungen automatisiert einem konkreten Empfänger zugeordnet werden können. Eine Übersicht finden Sie hier:
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Organisation |
Leitweg-ID |
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Amt Neustadt-Glewe |
13076960-K000-86 |
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Stadt Neustadt-Glewe |
13076105-K000-76 |
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Blievenstorf |
13076012-K000-63 |
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Brenz |
13076017-K000-71 |
Rechtliche Grundlagen / weiterführende Informationen
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