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Satzung über die 1. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Blievenstorf

Ergänzungssatzung Nr. 1
Aufstellung
11.03.2003
Satzung
08.07.2003
Rechtskraft
18.11.2003

Beschreibung:

Zur Existenzsicherung des Ortes Blievenstorf ist es erforderlich, dass vor allem die Einwohner und ihre Kinder aber auch für eine, ausgehend von den geringen Dimensionen und der untergeordneten Bedeutung des Dorfes im Siedlungsnetz des Landkreises sehr begrenzte Anzahl von Zuzügen , die Möglichkeit zur Errichtung von Eigenheimen besteht.

Satzung Ergänzungssatzung Nr. 1

Begründung Ergänzungssatzung

08.01.2021