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B-Plan Nr. 6.3 "An der Bundesautobahn" Verschmelzung der B-Pläne Nr. 6.1 und 6.2

Aufstellung
12.07.2001
Satzung
10.10.2002
Rechtskraft
27.09.2003

Beschreibung:

Aus dem B-Plan Nr. 6 wurden zwei Teilbebauungspläne als Satzung beschlossen, der B-Plan Nr. 6.1 für den nördlichen Teil und der B-Plan Nr. 6.2 für den südlichen Teil. In östlichen Teilbereichen haben sich die Planungsziele der Stadt geändert. Die Änderungen berühren sowohl den östlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 6.1 als auch des Bebauungsplanes Nr. 6.2. Hinsichtlich der Vereinfachung und Transparenz des Planverfahrens beschließt die Stadt Neustadt-Glewe eine Verschmelzung der B-Pläne Nr. 6.1 und Nr. 6.2 zum Bebauungsplan Nr. 6.3. Gleichzeitig erfolgt eine Änderung in östlichen Teilbereichen.

Satzung B-Plan Nr. 6.3

Begründung B-Plan Nr. 6.3

13.10.2020