Inhalt

8. Änderung des Flächennutzungsplanes

im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Photovoltaikanlagen auf den ehemaligen Verrieselungsfeldern „ – Teil 1 / Nördlicher Teil - 

Aufstellung
17.12.2015
Feststellungsbeschluss
19.09.2019
Genehmigung
14.11.2019
Rechtskraft
11.12.2019

Beschreibung:

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage und die Förderung der Nutzung regenerativer Energien.

8. Änderung Flächennutzungsplan

Begründung

08.01.2021