Inhalt
Datum: 26.01.2023

Seit 2021 und 2022 Mehrjahresbescheide für Grundbesitzabgaben und Hundesteuern

Alle Steuerpflichtigen für Grundbesitzabgaben und Hundesteuern erhalten seit der Jahreshauptveranlagung im Jahr 2021 bzw. 2022 Mehrjahresbescheide. Diese sind so lange gültig, bis eine Änderungsveranlagung eintritt, welche die Höhe der Abgaben / Steuern oder deren Fälligkeit beeinflusst. Bitte bewahren Sie die Bescheide auf und beachten Sie, dass die angegebenen Fälligkeiten auch für die Folgejahre gelten.                 

Gern können Sie auch die Möglichkeit nutzen, und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um zukünftige Zahlungen nicht zu versäumen.                                                                                   

Die gesetzlichen Fälligkeiten sind jeweils zur Mitte des Quartals (15.02./15.05./15.08./15.11.) - für Hundesteuern zum 15.08.