Wahlhelfer/innen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 gesucht
Zu der anstehenden Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 sucht das Amt Neustadt-Glewe noch ehrenamtliche Wahlhelfer/innen zur Bildung der Wahlvorstände und Ersatzpersonen für den Wahlbereich Neustadt-Glewe, Blievenstorf und Brenz. Die Wahlvorstände und Ersatzpersonen sorgen am Wahltag dafür, dass die Wahlhandlung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Wahlhelfer/in kann sein, wer für diese Wahl wahlberechtigt ist. Das heißt, wer mindestens 18 Jahre alt, Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, mindestens 3 Monate in Neustadt-Glewe inkl. Ortsteile, Brenz und Blievenstorf wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Der Einsatz am Wahltag erfolgt meistens in Schichten, die in Absprache mit der Gemeindewahlbehörde von den einzelnen Wahlvorstehern/innen festgelegt werden. Um 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelfer/innen zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses anwesend sein.
Wahlhelfer/innen erhalten für ihre Tätigkeit eine kostenlose Verpflegung und Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 € (Wahlvorsteher i. H. v. 100,00 €). Auf Wunsch kann auch ein Zertifikat über das Ehrenamt ausgestellt werden.
Wer Interesse hat, kann sich gerne an Frau Knaack per E-Mail unter s.knaack@neustadt-glewe.de oder telefonisch unter 038757/500-24 wenden.