Corona: Informationen der IHK zu Schwerin
Mit dem erneuten flächendeckenden Shutdown in Mecklenburg-Vorpommern, der seit gestern greift, gibt es erneut belastende Einschränkungen für den stationären Einzelhandel.
Wir nehmen dies zum Anlass, um Ihnen erneut einige aktuelle Informationen für bestimmte Branchen zukommen zu lassen:
Ausweitung der Marktpräsenzprämie
Betriebe des stationären Einzelhandels mit einem durchschnittlichen coronabedingten Umsatzrückgang von 70 % im Januar und Februar 2021 können nun auch einen Antrag stellen. Die Unterstützung von Seiten des Landes MV umfasst eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen.
Den Antrag finden Sie auf der Seite des Landesförderinstitutes
Details zur Antragstellung finden Sie unter dem folgenden Link
Änderungen der Corona-Verordnungen des Landes mit Wirkung zum 19. April 2021 (Handel)
Für den Einzelhandel gelten die Auflagen der Anlage 1, die Sie unter dem nachstehenden Link in der Corona-Landesverordnung MV finden.
Dies wären die relevantesten Aspekte für den stationären Einzelhandel:
- Schließung des Einzelhandels für den Publikumsverkehr mit Ausnahme der Grundversorgung (Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter von Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Großhandel, Gartenbaucenter, Baumärkte sowie Buchhandlungen).
- Abhol- und Lieferservice (Click & Collect) ist weiterhin zulässig. Das Einkaufen mit Termin (“Click & Meet”) ist untersagt.
- Die Korbpflicht wird aufgehoben für Kinder bis 14 Jahre, die ihre Eltern begleiten, sowie für Personen, die aufgrund einer medizinischen psychischen Beeinträchtigung begleitet werden.
- Das Angebot zubereiteter, nicht verpackter Waren im Rahmen der Selbstbedienung für den direkten Verzehr ("Salatbars") ist untersagt.
- Alle Testerfordernisse, sofern dies relevant, gelten nun erst für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.
Die aktuell gültige Corona-Landesverordnung MV finden Sie als aufbereiteten Download.
Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich weiterhin stark für Ihre Mitgliedsunternehmen ein. Die Stellung, die die IHKs in MV zu den Ergebnissen des MV-Gipfels beziehen, finden Sie auf der folgenden Seite.
Verpflichtende Testangebote
Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ab dem 20.04.2021 zum Testangebot für die Beschäftigten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
IHK-Umfrage "Gesundes Arbeiten im Betrieb"
Psychische Belastungen in Betrieben - ein Phänomen, das besonders in der Pandemie häufig beschrieben wird. Wie das Thema "Gesundes Arbeiten" von Unternehmen eingestuft wird und welchen Einfluss die Pandemie hat, soll mit dieser Umfrage ermittelt werden. Machen Sie mit.
Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gern auf uns zu.
Kristin Just
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Fachberaterin Handel, Tourismus und Gesundheitswirtschaft
Geschäftsbereich Standortpolitik, International
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
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