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Datum: 21.09.2022

Verkauf eines Minibaggers

Ausschreibung der Stadt Neustadt-Glewe

Veräußerung eines Minibaggers

Die Stadt Neustadt-Glewe verkauft meistbietend ein gebrauchtes Fahrzeug – 

Minibagger Kubota KX016-4

Austattungsdetails:

Einsatzgewicht Kabine/ Schutzdach kg: 

1615/1565

Löffelkapazität m³:                                       

0,035

Löffelbreite mit Seitenschneider mm:       

422

Räumschaufel mm                                       

1000

Motor:                                                             

Dieselmotor

Hubraum cc:                                                  

778

Gesamthöhe Kabine mm:                          

2350

Gummikettenbreite mm:                             

230

Achsabstand mm:                                        

1090

Planierschildabmessungen (BxH) mm: 

990 / 1240x230

Hydraulykpumpen                                        

vorhanden

Hydrauliktankkapazität „l“:                          

28

Kraftstofftankkapazität „l“:                          

21

Bodenfreiheit mm:                                       

160

Arbeitsscheinwerfer bei Kabine/Fahrerschutzdach:

2 Stück

Grabenräumschlaufel hydraulisch:                       

1 Stück

Fahrpedale                                                                

ja

Halter für Kabinenschutz an Kabine/Schutzdach

ja

Betriebsstunden:                                                      

288,8

Das Mindestangebot beträgt 22.037,51 €. 

Angebote sind bis zum 10.10.2022 an die Stadt Neustadt-Glewe, Die Bürgermeisterin, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe, schriftlich oder per E-Mail (info@neustadt-glewe.de; Tel.:01523/3735524) zu übermitteln. Postalische Angebote sind auf dem Umschlag mit „Bitte nicht öffnen! – Verkauf Minibagger“ zu kennzeichnen. 

Ebenso können Sie sich für weitere Informationen zum Minibagger, zu Verkaufsbedingungen sowie zwecks Besichtigung an den angegebenen Kontakt wenden.

Der Verkauf erfolgt freibleibend, d.h. die Stadt Neustadt-Glewe behält sich die Entscheidung hinsichtlich des Verkaufes dem Grunde nach, hinsichtlich des Käufers und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt, ausdrücklich vor.

Die Abgabe eines Kaufangebotes begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

gez. Stoltenberg
1. Stadträtin

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