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Gleichstellung

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Stadt-Neustadt-Glewe

„Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung

von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf

der Gleichwertigkeit auf, die die Andersartigkeit anerkennt.“

Elisabeth Selbert (1896-1986), eine der vier „Mütter“ des Grundgesetzes.


Mein Name ist Karoline Herrmann, ich bin verheiratet, habe eine kleine Tochter und lebe in Neustadt-Glewe. Seit der Konstituierung der Stadtvertretung im Juli 2024 bin ich Ihre neue Gleichstellungsbeauftragte.

Der allgemein gültige Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, danach sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Weitergehende Regelungen trifft das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und beschreibt dabei zunächst folgende Zielstellung:

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Auch gemäß der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt ein besonderer Fokus auf der Gleichberechtigung von Männern und Frauen. In meiner Funktion als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte möchte ich meinen Fokus auf die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Beschäftigten der Stadt Neustadt-Glewe sowie aller Bürgerinnen und Bürger im Amtsgebiet legen und Ihnen gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen. 

Sie erreichen mich per E-Mail an: Gleichstellungsbeauftragte@neustadt-glewe.de