Schöffen gesucht!
Die Vorbereitungen der nächsten Schöffenwahl sind im vollen Gange. Auch die Stadt Neustadt-Glewe muss für diesen Zweck geeignete Bürgerinnen und Bürger vorschlagen, die in das Schöffenamt berufen werden können. An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir lediglich Vorschlagslisten erstellen, aus denen dann bei Gericht ausgewählt wird.
Die Wahl wird durch den Wahlausschuss des Amtsgerichtes durchgeführt und erfolgt im zweiten Halbjahr 2023. Es handelt sich hierbei um ein auf 5 Jahre ausgelegtes Ehrenamt.
Wer gerne als Schöffe oder Schöffin tätig sein möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt
- Länger als 1 Jahr in Neustadt-Glewe wohnhaft
- Keinerlei Vorstrafen
- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
Weiterhin sollen bestimmte Berufsgruppen bei der Wahl zum Schöffen/zur Schöffin außer Acht gelassen werden: z. B. Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete im Strafvollzug, Notare, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Religionsdiener.
Wer sich für das Amt als Schöffe/Schöffin interessiert, meldet sich bitte bis zum 31.12.2022 schriftlich oder per E-Mail bei der
Stadt Neustadt-Glewe
Herr Hagen
Markt 01
19306 Neustadt-Glewe
unter Angabe folgender Informationen: Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift und Beruf