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Ausscheiden und Nachrücken eines Stadtvertreters gem. § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz MV

Durch Erklärung gegenüber der Stadtpräsidentin Frau Schulz vom 25.11.2021 hat der Stadtvertreter Christian Nitschkowski (CDU-Fraktion) bekanntgegeben, das Amt als Stadtvertreter der Stadt Neustadt-Glewe mit Wirkung zum 31.12.2021 niederzulegen. Die Stadtpräsidentin Silke Schulz und die Bürgermeisterin Doreen Radelow bedanken sich bei Christian Nitschkowski für die gute Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute.

Durch den Rücktritt geht nun das Stadtvertretermandat gemäß § 46 Landeskommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU über. Die Ersatzpersonen wurden durch den Wahlausschuss im Rahmen der Feststellung des Ergebnisses der Stadtvertreterwahl vom 26.05.2019 ermittelt. Somit geht das Stadtvertretermandat von der Vorschlagsliste der CDU nun auf Herrn Lars Schubring über. Herr Schubring wurde mit Datum vom 13.01.2022 über die Übernahme des Mandates schriftlich informiert. Damit begrüßen wir nun Lars Schubring als neuen Stadtvertreter der Stadt Neustadt-Glewe.

Petra Helmcke
stellvertretende Gemeindewahlleiterin

21.01.2022