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Datum: 07.07.2022

Elterninformation für den Hort der Grundschule Neustadt-Glewe


Sehr geehrte Eltern,

uns liegt nunmehr die Gesetzesänderung zum Kindertagesförderungsgesetz bezüglich eines kostenlosen Ferienhortes bereits ab dem 01.07.2022 vor. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen für Sie wichtig:

Dem § 7 Abs. 5 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Bei einem erhöhten Bedarf nach § 6 Abs. 5 kann der Förderumfang im Hort nach Satz 1 während der Schulferien bei einem Ganztagsplatz um bis zu vier Stunden und bei einem Teilzeitplatz um bis zu drei Stunden täglich aufgestockt werden.“

Ebenfalls wurde durch den neuen § 26a geregelt, dass die Finanzierung des Mehrbedarfes über Ausgleichsbeträge an das zuständige Jugendamt erfolgt. Es erfolgt somit keine Kostenabrechnung mehr gegenüber den Eltern.

Zusammengefasst bedeutet das für Sie, dass Sie die Hortbetreuung in der Ferienzeit bis zu 10 Stunden am Tag kostenlos in Anspruch nehmen können. Die Beantragung bzw. Begründung des Mehrbedarfes in der Ferienzeit bleibt aber nach wie vor bestehen!

Nach § 1 der Hortschulferienverordnung (HortSchulFeVO M-V) ist eine schriftliche Glaubhaftmachung der tatsächlichen Notwendigkeit der Mehrstunden erforderlich. Hierzu finden Sie das entsprechende Formular auf unserer Homepage. Eine Übersendung per Post ist ebenfalls möglich. Bei Fragen wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Knaack unter 038757/500-24 oder per E-Mail unter s.knaack@neustadt-glewe.de.

Ebenfalls ist es für unsere Personalplanung von enormer Wichtigkeit, dass Sie weiterhin Ihre Kinder in der Einrichtung rechtzeitig an- und auch abmelden. Nur so können wir eine ordnungsgemäße Betreuung gewährleisten. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere Einrichtungsleitung Frau Klöpel unter 038757/22825 oder per E-Mail unter hort@neustadt-glewe.de.

Wichtig für die Sommerferien 2022: Die bestehenden Ergänzungsvereinbarungen für die Sommerferien 2022 behalten ihre Gültigkeit. Durch die Gesetzesänderung erfolgt jedoch keine nachträgliche Abrechnung gegenüber den Eltern. Für eine ordnungsgemäße Nachweisführung, benötigen wir in diesen Fällen ebenfalls die Glaubhaftmachung. Diese wird in den kommenden Tagen an die betreffenden Eltern per Post versandt.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine schöne und erholsame Ferienzeit!

Mit freundlichen Grüßen

Doreen Radelow
Die Bürgermeisterin