Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt (prüfenden Dritten). Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Anträge sind ausschließlich online über die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellte Plattform zu stellen. Den Zugang hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Alle Informationen zu den verschiedenen Hilfen und umfangreiche FAQ´s finden Sie auf der Webseite des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die Antragsstellung für die 3. Phase Plus der Überbrückungshilfe ( Fördermonate Juli bis September 2021) und für die Neustarthilfe Plus (Fördermonate Juli bis September 2021) ist ab sofort möglich.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landesförderinstitutes.